Närrische Gesetzgebung aus Anlass der Regentschaft von
Prinz Reiner der II., Bauer Marcus der I. und seine Lieblichkeit Jungfrau Alexa, die I.
unter ihrem MottoBierther, Üle, Remm Flemm und Stäne zusamme fiere mir so jerne.
§ 1
Alle Mitglieder der KG Bierth werden dazu verpflichtet, das Dreigestirn bei allen Auftritten
mit Spaßund Freude zu begleiten. Hierzu sindauch gemäß unserem Motto alle anderen
Vereine mit ihren Mitgliedern dazu eingeladen.
§ 2
Damit das Dreigestirn immer nach ihren Auftritten sich erholen und erfrischen kann,
hat das Haus Landsknecht während der gesamtenSession eine angemessene Suite
samt gefüllter Minibar zur Verfügung zu stellen.
§ 5
Unser Ehrenpräsident Hans Peter Lütz und schnellste Bützer von Bierth,
wird verpflichtet während des Rosenmontagszuges in der Bierther
Kurve für das leibliche Wohl des Narrenvolkes zu sorgen und sobald
der Prinzenwagen vor Ort eintrifft dem Dreigestirn und deren Gefolge
reichlich Schnaps zu reichen. Der Reinerlös kommt dem Förderverein zugute!
Deshalb ist das Volk aufgerufen sich zahlreich in der BiertherKurve einzufinden.
§ 3
Alle Uckerather Vereine, Schulen und Kindergärten werden verpflichtet,
beim Uckerather Rosenmontagszug, angeführt von unserenFreunden
der KG Eulenberg, mit jeweils einer Fußgruppe oder einem Wagen teilzunehmen.
Auch vereinslose Gruppen oder Vereine ausanderen Ortschaften werden hierzu aufgerufen.
§ 4
Das Dreigestirn hat beschlossen während der kompletten Session Spenden für den
Förderverein der Grundschule Uckerath zu sammeln.Hierfür verpflichten wir alle
Bürger und Narren tatkräftig zu spenden.
§ 6
Es werden alle Vereine verpflichtet, selbstgebasteltes, selbstgebackenes oder
andere weihnachtliche Geschenkideen uns zum Verkauf aufdem Uckerather Weihnachtsmarkt
zur Verfügung zu stellen. Der erste Bürgermeister Mario Dahm, der 2. Bürgermeister Thomas Wallau
sowie die Präsidenten der Uckerather Karnevalsvereine werden verpflichtet schichtweise den Verkauf
während des Weihnachtsmarktes durchzuführen. Ein Verkaufsstand ist durch die BGU bereitzustellen.
Der Verkaufserlös vom Weihnachtsmarkt so wie der Bierther Kurve gehen zu 100% in den Spendentopf.
§ 7
Jeweils 4 Mitglieder aus den befreunden Vereinen von Remm Flemm, Mir hale Pool,
KG Eulenberg, KG Vollblut, KV Westerwaldsterne,Zippchens Funken, Zippchens Möhnen
und der eigenen KG Bierth, werden verpflichtet unser diesjähriges Sessionslied in passenden
Kostümen (Karneval in Rio) auf der Prinzenburg am Rosenmontag unter der
Leitung unserer Bürgermeister Mario Dahm und Thomas Wallau aufzuführen.
§ 8
Unsere Gourmettempel Lavida Loca und Westerwaldgrill werden verpflichtet uns bei
Einkehr sofort mit knackiger Bratwurst, Gyros mit Ouzound Schaschlik
(Frischer Schaschlik ist immer vorrätig zu halten) zu versorgen.
§ 9
Das Hotel Landsknecht wird verpflichtet ihren gegenüberliegenden Parkplatz mit einem Schild
dauerhaft und im offiziellen Rahmen als „1. Uckerather Dreigestirnplatz“ zu taufen.otel Landsk
§10
Die Stadt Hennef wird verpflichtet, an der Westerwaldstraße/ Ecke Johannesweg,
das Sonnenlicht wiederherzustellen, welches Therese Hanraths durch die Genehmigung
des Neubaus der Stadt Hennef genommen wurde.
„Lost de Sun wieder schinge „
§ 11
Damit alle Jecken am Rosenmontagszug die Möglichkeit haben problemlos zum Umzug
zu gelangen, hat unser Bürgermeister Mario Dahm dafür Sorge zu tragen,
dass die B8 nicht vor 13:30 Uhr gesperrt wird.
Um dem närrischen Volk den Weg zum Rosenmontagszug zu verkürzen lädt das Dreigestirn
am Rosenmontag von 11.11Uhr bis 13.30Uhr hier zur Prinzenburg im Hause Landsknecht ein.
Beschlossen und verkündet am 13. November im Jahre des Herrn 2021 zu Uckerath.
Unterzeichnet Prinz Reiner der II, Bauer Marcus I und Jungfrau Alexa I.